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Staatlicher Skiinstruktor

ÖSV Skiinstruktoren sind in den Vereinen nicht mehr wegzudenken und erfüllen wichtige Aufgaben: 

Sie vermitteln fundiertes Wissen rund um den alpinen oder nordischen Skilauf und sind darüber hinaus Meinungsbildner und sportliche Vorbilder. Außerdem ist es gerade in unserer Zeit äußerst wichtig, die Jugend unter besonderer Beachtung von Umwelt und Sicherheit zum Skisport hinzuführen. Moderne, neu entwickelte Wintersportgeräte wie Carver, Kurzcarver usw. eröffnen vielfältige Möglichkeiten, ein attraktives,abwechslungsreiches Programm im Verein anzubieten.

Die ÖSV-Skiinstruktorausbildung vermittelt methodisch fundierte, moderne Zugänge zum Wintersport. Ein staatlich geprüfter Skiinstruktor ist eine fachkundige qualifizierte Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Leistungs- und Breitensport zu leiten und zu lehren. Sie sind die Meinungsbildner und sportlichen Vorbilder im Verein.

ÖSV Richtlinien:

Der staatlich geprüfte ÖSV-Instruktor ist berechtigt, bei Einhaltung des jeweiligen Schulgesetzes öffentliche Kurse im Rahmen von Vereinen (ÖSV), Schulen und Jugendverbänden - allerdings nur an ÖSV-Mitglieder abzuhalten. Seine Tätigkeit ist unentgeltlich. Der Instruktor hat jedoch Anspruch aufSpesen-vergütung zur Deckung der durch den Unterricht auflaufenden Kosten. Der ÖSV unterstützt die Ausbildung und Belange der Instruktoren und Hilfsinstruktoren und übernimmt die Betreuung in allen Fragen, die die Instruktortätigkeit betreffen. Es kann sich daher jeder Instruktor und Hilfsinstruktor an das ÖSV-Referat Lehrwesen wenden.

1) Die Instruktoren und Hilfsinstruktoren haben jährlich bis 1. Mai einen Tätigkeitsbericht mittels vom ÖSV zugesandter Evidenzblätter, deren Eintragungen vom zuständigen Vereinsobmann mit Vereinsstempel und Unterschrift bestätigt sein müssen, dem Landesinstruktor vorzulegen, der alle Berichte gesammelt an den ÖSV-Referat Lehrwesen weiterleitet. Instruktoren, die keinen Bericht vorlegen, erhalten keine gültige Jahresmarke.

2) Mindesteinsatz pro Saison 6 Tage.

3) Jeder ÖSV-Instruktor muß alle 3 Jahre einen vom ÖSV ausgeschriebenen 3tägigen Fortbildungskurs besuchen. (Aufschub 3 Jahre möglich). Die Berechtigung, als ÖSV-Instruktor zu arbeiten, erlischt, wenn die Bedingungen von Punkt 3 und 4 nicht erfüllt werden. Hilfsinstruktoren, deren staatlicher Hilfsinstruktor-Kurs länger als 2 Jahre zurückliegt, verlieren das Recht auf den Besuch eines staatlichen Instruktor-Ausbildungskurses.Sollte der Instruktor aus besonderen Gründen (Berufsaufgaben, Prüfungen, familiäre Angelegenheiten, Krankheit usw.) seine ehrenamtliche Tätigkeit längere Zeit nicht ausüben können, so wird ihm empfohlen, dies im Evidenzblatt anzuführen. In diesem Falle wird der Instruktor aus der Kartei genommen. Durch den Besuch eines Fortbildungskurses erwirbt er dann wieder das Recht, als ÖSV-Instruktor zu arbeiten. ÖSV-Instruktor über 50 Jahre sind von obigen Pflichten befreit, die Abgabe eines Evidenzblattes (auch ohne Einsatz) ist jedoch unbedingt notwendig. Beim Entzug der Berechtigung werden das Instruktor-Abzeichen und die Legitimation vom ÖSV-Referat Lehrwesen eingezogen (ÖSV-Beschluß).Jeder Instruktor und Hilfsinstruktor ist durch seine ÖSV-Mitgliedschaft in seiner Tätigkeit haftpflichtversichert, aber nicht unfallversichert.Es wird daher für sich sowie für die Kursteilnehmer der Abschluß einer Unfallversicherung empfohlen. Der ÖSV-Instruktor soll bei seinem Einsatz die ÖSV-Instruktorenbekleidung mit ÖSV-Instruktor-Abzeichen tragen.Ebenso hat er seinen Ausweis (ÖSV-Instruktor-Legitimation mit gültiger Jahresmarke versehen)bei sich zu führen, um bei allfälligen Kontrollen, veranlaßt durch die örtlichen Behörden, diesen vorweisen können. Gleichfalls bei Lift und Seilbahn. Als Bestätigung für den ÖSV-Instruktor werden u. a. folgende Anlässe vorgeschlagen!

a) Kurse in Verein, Schule und Jugendverbänden, die sich satzungsmäßig mit der körperlichen Ertüchtigung ihrer Mitglieder befassen, sofern nur ÖSV-Vereinsmitglieder am Unterricht teilnehmen. 

b) Vorbereitungstraining für die Läufer usw.

c) Organisieren von Wochen für ÖSV-Mitglieder sowie Veranstaltungen. Beratung, Ausrüstungskauf udgl.

Die Tätigkeit vom ÖSV-Instruktor in Skischulen (als Skilehrer) oder anderen alpinen Verbänden ist dem Landes-Instruktor bekanntzugeben (wird nicht als Instruktor-Ersatz gewertet).Geprüfte Skiinstruktoren alpin haben die Möglichkeit, durch den Lehrgang "Betreuer für Kinder- und Jugendskirennlauf" eine Weiterbildung zu erhalten. Positive Absolventen dieses Lehrganges erhalten vom ÖSV das D-Trainer-Diplom.

Das Referat Lehrwesen ist bemüht allen Ski-, Langlauf- und Snowboard– Instruktoren jegliche Hilfe zur Ausübung ihrer für jeden Verein so wichtigen Arbeit zu geben. Auch ist das Referat die Anlaufstelle für alle Sportler, die eine Ausbildung zum Instruktor anstreben.

Die Ausbildung zum Instruktor

 

Ausbildung aller Instruktoren ist durch ein Bundesgesetz geregelt und den einzelnen Bundesanstalten für Leibeserziehung ( Die Sportakademie.) übertragen. Die Anmeldung zur Ausbildung zum Instruktor hat ausnahmslos über den zuständigen ÖSV -Verein an das Referat für Lehrwesen des LSV-K zu erfolgen. Der Anwärter muss ein überdurchschnittlich guter Skiläufer sein und körperlich sowie pädagogisch entsprechen. 


Die schriftliche Anmeldung zur Aufnahmeprüfung muss folgende Daten enthalten:

Vor- und Zuname

Geburtsdatum

Wohnanschrift

Telefonnummer

E-Mail

ÖSV - Mitgliedsnr. von der AUSTRIA SKI CART

Vorinformationen und Anmeldeformulare für die Eignungsprüfungen finden Interessenten samt den Kursterminen im Internet unter 

 

www.diesportakademie.at 

 

Bitte nicht vergessen, daß bei den Aufnahmsprüfungen schon die ärztlichen Zeugnisse über die körperliche Eignung für die Ausbildung von den Kandidaten mitgebracht werden sollen.(Zusätzliche Infos: Bafl Wien, Skiinstruktorausbildung,

 

Auf der Schmelz 6, 1150 Wien; Tel. 01 / 4277 279 40; Fax. 01 / 4277 9279;

 

e-mail: dr@wien.diesportakademie.at 

 

 

Anmeldungen zu den Ausbildungskursen werden vom Referat Lehrwesen entgegengenommen, der Anmeldeschluß für die Ausbildungskurse ist jeweils 9 Wochen vor Kursbeginn.
 

Wie werde ich ein Skiinstruktor ?

 

Gemeinsam mit der Bundesanstalt für Leibeserziehung Wien bietet der ÖSV seinen jungen und aktiven Sportlern die Ausbildung zum staatlich geprüften Skiinstruktor an. Die Sparten: Alpin, Langlauf, Freestyle und Snowboard.

Nötige Voraussetzungen

Mindestalter 18 Jahre (bei der Abschlußprüfung)

ÖSV-Mitgliedschaft über einen Mitgliedsverein

Körperliche und pädagogische Eignung

Ärztliches Attest (nicht älter als 6 Monate)

Eignungsprüfung (Wir bieten allen Anwärtern die Möglichkeit einer Prüfungsvorbereitung mit Instruktoren und Mitgliedern des Ausbildungskaders.) Die Ausbildung nach bestandener Eignungsprüfung

Erstes Semester (Dauer 12Tage)

Praxis im Verein (10 Tage)

Zweites Semester (Dauer 12 Tage)

Staatliche Abschlussprüfung,

(Datenblatt, Zeugniskopie, 2 Fotos an den Instruktorreferenten schicken

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